Seit Jahrzehnten, oft auch Jahrhunderten finden unsere fast 10.000 Volksfeste und ca. 2.500
Weihnachtsmärkte in den Innenstädten statt.
Um sie auf- und abbauen und auch beliefern zu können müssen wir ungehindert dorthin
einfahren dürfen!
Ein Diesel-Fahrverbot würde uns Schausteller in der Ausübung unserer Erwerbstätigkeit
nicht nur behindern – es würde sie uns praktisch unmöglich machen.
Ein Diesel-Fahrverbot käme einem Berufsverbot gleich!
Unsere schweren Geschäfte und unsere Ausrüstung können wir nur mit dieselbetriebenen
Zugmaschinen bewegen und auch zur täglichen Belieferung unserer Geschäfte sind wir,
ähnlich wie Handwerk und Einzelhandel, auf Dieseltransporter angewiesen.
Wenn das Diesel-Fahrverbot kommen sollte, ganz gleich ob auf kommunaler-, landes- oder
Bundesebene, müssen wir davon ausgenommen werden!
Befreiungen für uns Schausteller müssen umfassend und nicht nur auf neueste
Fahrzeugtechnik beschränkt sein, dafür haben wir gute Gründe:
- Unsere Maschinen sind häufig älteren Baujahrs. Wir transportieren mit ihnen nurunser Inventar auf die Plätze, dort werden sie dann abgestellt. Sie kommen erstwieder zum Einsatz, wenn die Feste beendet sind. Die Laufleistungen unsererFahrzeuge und damit auch ihr Schadstoffausstoß sind entsprechend gering.
- Unsere Fahrzeuge dienen also nicht dem Transport von Waren und Gütern, wir
betreiben keinen Güterfernverkehr, müssen also auch anders behandelt werden. - Wir können unsere Fahrzeuge aus technischen Gründen auch nicht auf modernste
Filtertechnik umrüsten. - Die Anschaffung neuer Zugmaschinen und die Verschrottung unserer voll
funktionsfähigen Fahrzeuge wäre angesichts der geringen Laufleistungen
ökologischer Unsinn. - Ökonomisch wäre der Zwang zur Neuanschaffung eine Katastrophe, da sich die
immensen Investitionen im verbleibenden Berufsleben der Schausteller niemals
amortisieren würden. - Im Falle eines Verbotes wäre es uns Schaustellern auch nicht möglich, uns für die
Transporte in die Innenstadt anderer (z.B. gemieteter) Fahrzeuge zu bedienen. Dies
liegt zum einen daran, dass die Transportzeiten nicht genau festgelegt werden
können, denn ein Transport muss dann gefahren werden, wenn er zusammengestellt
und abfahrbereit ist. Zum anderen können wir unser Equipment (z.B. Motoren,
Naben, Gondeln, Chaisen, Speichen, Gastronomie-Ausstattung etc.) nicht mit den
üblichen Miet-LKW transportieren.
Wir sind ein reisendes Gewerbe, die erforderliche Ausnahmeregelung muss bundesweit
einheitlich gelten, sonst droht uns angesichts unterschiedlicher Gastspielorte ein
Genehmigungs-Bürokratiemonster!
Der Deutsche Schaustellerbund schlägt daher vor, Ausnahmen z.B. über die
Kennzeichnungsverordnung zu regeln, in der schon andere mobile Maschinen und
Arbeitsmaschinen aufgrund ihrer speziellen Beschaffenheit und Einsatzgebiete privilegiert
sind. Die Politik hat uns in den Gesprächen der vergangen en Monate bereits Verständnis für
unser Anliegen und Entgegenkommen signalisiert. Jetzt, nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, müssen diesen Signalen Taten folgen!