ABC der gelungenen Volksfeste

präsentiert vom Deutschen Schaustellerbund e.V.
in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund




Gutachten bestätigt Rechtsposition des Deutschen Schaustellerbundes

Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten dürfen nicht auf Schausteller abgewälzt werden.

Allerorten wird diskutiert, wer für die Mehrkosten, die Terrorabwehrmaßnahmen auf  Weihnachtsmärkten und Volksfesten bereiten, zukünftig aufkommen muss. Die Städte Hamburg und Berlin sagen sehr deutlich, dass diese Kosten von den Schaustellern getragen werden sollten, weil sie schließlich diejenigen seien, die auf den Weihnachtsmärkten ihr Geld verdienen.

Andere Bundesländer bzw. veranstaltende Städte sind noch unentschieden. Wieder andere beziehen erfreulich deutlich Position und sehen ausschließlich den Staat in der Verantwortung, die zusätzlichen Maßnahmen zu finanzieren.

Seit Monaten vertritt der Deutsche Schaustellerbund in den Gesprächen mit Politik, Verwaltung und Medien sehr nachdrücklich die Rechtsauffassung, dass die Gefahrenabwehr eine Aufgabe des Staates ist, derer er sich nicht entledigen kann – auch nicht finanziell. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dieser Verfassungsgrundsatz würde ausgehöhlt, wenn eine einzelne Berufsgruppe zur Terrorabwehr herangezogen würde.

Um diese Position zu untermauern, hat der Deutsche Schaustellerbund Prof. Dr. Christian Pielow von der Ruhr-Universität in Bochum mit der gutachterlichen Betrachtung dieser Rechtsfrage beauftragt.

Seine Recherchen sind abgeschlossen, das Gutachten kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis:

  • Eine Kostenabwälzung gem. § 71 der Gewerbeordnung widerspräche schon dem Sinn und Zweck des deutschen Gewerberechts. Es zielt seit jeher darauf ab, Gefahren, die gerade von der gewerblichen Betätigung ausgehen, abzuwehren, gewissermaßen von innen nach außen. Der Terror wirkt aber von außen auf das Gewerbe ein. Ihn abzuwehren ist Aufgabe der Ordnungs- und Polizeibehörden.
  • Auch das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder bildet keine Basis, um den Schaustellern diese Kosten aufzuerlegen, weil sie nicht polizeirechtlich verantwortlich sind. Sie sind nicht „Störer“.
  • Die Sorge für die innere Sicherheit und die Gefahrenabwehr ist eine Hoheitsaufgabe des Staates.
  • Schließlich: Nicht nur Schausteller profitieren von Sicherungsmaßnahmen, sondern auch z.B. die Besucher, die Anwohner und auch andere Gewerbetreibende, wie zum Beispiel der anliegende Einzelhandel.

Die Kosten für die Maßnahmen dann aber nur einer Berufsgruppe aufzuerlegen, ist  finanzverfassungsrechtlich äußerst bedenklich.

Das Gutachten hat der DSB bereits den Innenministern aller Bundesländer zugeleitet. Das Gutachten finden Sie hier.

Auch dem Bundesinnenministerium hat der DSB diesen wichtigen Diskussionsbeitrag vorgelegt.

Die in dem Gutachten ausgearbeitete Rechtsposition deckt sich mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Berlin. Es entschied Ende November in einem Eilverfahren, dass der Veranstalter des Charlottenburger Weihnachtsmarktes nicht für Terrorabwehrmaßnahmen verantwortlich ist. Auch das Berliner Gericht sah hier ausschließlich die staatlichen Organe in der Verantwortung.

Frank Hakelberg
Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes e.V.

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